Errichter, die Sicherheitslösungen für Industrie und kritische Infrastrukturen planen und installieren, stehen heute unter einem besonderen Druck. Denn kritische Infrastrukturen sind neben physischen Angriffen auch digitalen Angriffen ausgesetzt und es ist von wachsender Bedeutung gegen beides gewappnet zu sein. Zur kritischen Infrastruktur (KRITIS) gehören Systeme, Einrichtungen und Organisationen, die unsere moderne Gesellschaft aufrechterhalten. Egal ob Energie-, Wasser- und Lebensmittelversorgung oder der öffentliche Nahverkehr und das Gesundheitssystem: All diese Bereiche stehen im besonderen Fokus der staatlichen und unternehmerischen Sicherheitsversorgung. Neben Alarmtechnik ist Videoüberwachungstechnik ein wichtiger Bestandteil des Schutzes der KRITIS. Videotechnik wird zur Überwachung der Objekte verwendet und trägt zur Früherkennung potenzieller Gefahren bei. Funktionen wie Bewegungserkennung, Nachtsicht und Gesichtserkennung ermöglichen, Vorfälle schnell zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Egal ob Alarmanlage oder Videoüberwachungssystem, die verwendeten Produkte müssen vor digitalen Bedrohungen wie vor Hackerangriffen und Datenklau geschützt sein. GesetzeslageDas EU-Gesetz NIS schreibt bereits seit 2016 Ansprüche an die IT-Sicherheit für den Schutz der KRITIS vor. 2022 wurden diese Ansprüche von der EU überarbeitet und in NIS-2 festgehalten. Nun ist es die Aufgabe des deutschen Gesetzgebers, diese Maßnahmen in nationales Gesetz zu übernehmen. Durch NIS-2 werden die IT-Sicherheitsanforderungen erweitert und der Geltungsbereich des Gesetzes wird vergrößert, sodass es künftig mehr Unternehmen in Deutschland betrifft. Die Überarbeitung führt ein dreistufiges Meldesystem für Sicherheitsvorfälle ein, gibt dem BSI mehr Befugnisse zur Überwachung und definiert klare Verantwortlichkeiten im IT-Sicherheitsmanagement der Bundesverwaltung. Mehr erfahren Sie schon am 04.11.2024 in unserem Live-Webinar. Unterschied NDAA ≠ NIS-2Leider gibt es immer wieder Missverständnisse und es wird davon ausgegangen, dass wir in Deutschland auch den Forderungen der US-amerikanischen NDAA-Maßnahmen gerecht werden müssten. Dies ist allerdings nicht der Fall, da für Deutschland nur das EU-Recht und nationales Recht von Bedeutung sind. Wenn Sie als Errichter sichergehen möchten, dass mit den verbauten Produkten die Einhaltung der NIS-2-Forderungen möglich ist, möchten wir Ihnen unsere Schulungsreihe sowie die Produkte unseres erfolgreichen Herstellers DAHUA empfehlen. DAHUA erfüllt die nötigen Kriterien, ist ein nach ISO 27001 geprüftes Unternehmen und die Produkte entsprechen der EU-Norm ETSI 303645. Unser Mehrwert für Sie als PartnerUm KRITIS richtig zu schützen, sind allerdings nicht nur die verwendeten Produkte ausschlaggebend, auch der korrekte Einbau und Verwendung der verschiedenen Funktionen sind wichtig. In unserer Schulungsreihe “KRITIS im Visier: Mit smarter Sicherheitstechnik professionell agieren.” möchten wir Ihnen in zwei Stufen nahebringen, worauf es ankommt. Die Experten für IT-Sicherheit & Compliance Hauke Kerl und Maximilian Koster führen Sie praxisnah durch das Thema und bringen Licht ins Dunkle. |