EPS

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich, Form

1.1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, welche die EPS Vertriebs GmbH (nachfolgend: EPS) mit Geschäftskunden, welche keine Verbraucher gemäß § 13 BGB sind, (nachfolgend: Kunde) schließt. Sie gelten auch hinsichtlich der von EPS im Online-Shop dargestellten Waren. Besonderheiten beim Vertragsschluss in unseren Online-Shop sind nachfolgend jeweils gesondert dargestellt.

1.2. Abrufbarkeit / Geltung für zukünftige Verträge

Sofern nicht anderweitig vereinbart, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen – abrufbar unter www.eps-vertrieb.de/agb – bzw. jedenfalls in der zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge, ohne dass EPS in jedem Einzelfall wieder auf die AGB hinweisen muss.

1.3. Ausschluss entgegenstehender AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde – z.B. im Rahmen von Einzelaufträgen – seine AGB verwendet und EPS diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.4. Schriftformklausel

Der Vertragsschluss sowie spätere Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt ebenso für die Abänderung dieser Klausel.

2. Vertragsschluss

2.1. Vertragsschluss, Angebote

Alle Angebote von EPS sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht von EPS zumindest in Textform als verbindlich bezeichnet oder bestätigt worden sind. Dies gilt auch, wenn EPS dem Kunden Kataloge, Dokumentation oder sonstige Produktbeschreibungen überlassen haben. Erst die Bestellung durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar. Verträge kommen somit erst mit der Auftragsbestätigung von EPS oder durch Auslieferung der Ware zustande.

2.2. Vertragsschluss im Online-Shop

Auch unsere Angebote im Online-Shop sind freibleibend und unverbindlich. Im Onlineshop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab, wenn er den Bestellprozess unter Eingabe der dort relevanten Angaben durchlaufen hat und im Rahmen des letzten Schritts den Button „Zahlungspflichtig Bestellen“ anklickt. EPS kann die Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware annehmen. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung stellt noch keine Annahme des Kaufangebotes dar. Sollte die Auftragsbestätigung Schreib- oder Druckfehler enthalten oder sollten unserer Preisfestlegung technisch bedingte Übermittlungsfehler zu Grunde liegen, so ist EPS zur Anfechtung berechtigt, wobei EPS den Irrtum beweisen muss.

2.3. Korrektur von Eingabefehlern im Online-Shop

Der Kunde kann vor Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Der Kunde kann seine Eingaben im Laufe des Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.

2.4. Speicherung des Vertragstextes

Der Vertragstext wird bei einer Bestellung über den Online-Shop von EPS gespeichert und dem Kunden nach Vertragsschluss in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Eine darüberhinausgehende Zugänglichmachung erfolgt nicht.

2.5. Vertragssprache im Online-Shop

Für den Vertragsschluss im Online-Shop steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

3. Lieferfrist, Teillieferungen, Nichtverfügbarkeit, Lieferverzug

3.1. Lieferfrist

Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von EPS bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. 2 Wochen ab Vertragsschluss.

3.2. Teillieferungen

EPS ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit es dem Kunden zumutbar ist.

3.3. Nichtverfügbarkeit der Leistung

Sofern EPS verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die EPS nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird EPS den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist EPS berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird EPS unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn EPS ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder EPS noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder EPS im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.

3.4. Höhere Gewalt

In Fällen höherer Gewalt, welche sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist EPS berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen EPS hergeleitet werden können. Als höhere Gewalt gelten alle für EPS unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die – selbst wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs von EPS liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen von EPS nicht verhindert werden können. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

3.5. Lieferverzug

Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist allerdings eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Gerät EPS in Lieferverzug, so kann der Kunde pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. EPS bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

3.6. Kein Ausschluss von Rechten

Die Rechte des Kunden gemäß der Haftungsklausel dieser AGB und die gesetzlichen Rechte von EPS, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

4. Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug

4.1. Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist EPS berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Auf ausdrücklichen Wunsch kann EPS den Versand beim Versanddienstleister zusätzlich versichern lassen.

4.2. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

4.3. Annahmeverzug

Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, ist EPS berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
 Hierfür berechnet EPS eine pauschale Entschädigung i.H.v. 0,5 % des Kaufpreises pro Kalenderwoche beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware, für den Fall der endgültigen Nichtabnahme der Ware 10 % des Kaufpreises. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1. Preise

Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und zzgl. Versandkosten.

5.2. Versendungskauf

Beim Versendungskauf trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde. In unserem Online-Shop werden die Versandkosten jeweils angegeben.

5.3. Fälligkeit

Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. EPS ist jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

5.4. Zahlungsverzug

Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. EPS behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch von EPS auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

5.5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Gegen Ansprüche von EPS kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die zugrundeliegenden Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur befugt, wenn die zugrundeliegenden Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Erweiterter Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich EPS das Eigentum an den verkauften Waren vor.

6.2. Pflichten des Kunden

Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat EPS unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

6.3. Vertragswidriges Verhalten des Kunden

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist EPS berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; EPS ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf EPS diese Rechte nur geltend machen, wenn EPS dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

6.4. Veräußerung und Verarbeitung


Der Kunde ist bis auf Widerruf gemäß unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren von EPS entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei EPS als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt EPS Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils von EPS gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an EPS ab. EPS nimmt die Abtretung an. Die in Ziffer 6.2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
 (c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben EPS ermächtigt. EPS verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen EPS gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und EPS den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß Ziffer 6.3 geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann EPS verlangen, dass der Kunde EPS die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist EPS in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von EPS um mehr als 10%, wird EPS auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl von EPS freigeben.

7. Mängelhaftung / Gewährleistung

7.1. Mängelhaftung

Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.

7.2. Grundlage der Mängelhaftung

Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die Produktbeschreibungen der EPS sowie Angaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind. Die technischen Daten, Spezifikationen, Erläuterungen der Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten sowie sonstige Angaben in den mitgelieferten Produktbeschreibungen verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als selbstständige Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie.

7.3. Äußerungen des Herstellers oder Dritter

Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die der Kunde EPS nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernimmt EPS keine Haftung.

7.4. Einschränkung der Mängelhaftung

EPS haftet grundsätzlich nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist EPS hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 8 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von EPS für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

7.5. Wahlrecht

Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann EPS zunächst wählen, ob EPS Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet. Das Recht von EPS, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

7.6. Zur Nacherfüllung

7.6.1. Allgemein zur Nacherfüllung

Der Kunde hat EPS die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde EPS die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn EPS ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.

7.6.2. Aufwendungen der Nacherfüllung

EPS ist im Rahmen der Nacherfüllung nicht verpflichtet, dem Kunden erforderliche Aufwendungen für das Entfernen einer mangelhaften Sache und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen.

7.7. Weitere Ansprüche

Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe der Ziffer 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

8. Garantien

8.1. Verkäufergarantien

EPS räumt dem Kunden grundsätzlich keine Garantien ein. Aussagen von EPS zum Leistungsgegenstand sind nur dann selbstständige Garantieversprechen, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien im Rechtssinne, wenn diese schriftlich durch die Geschäftsleitung von EPS erfolgen und ausdrücklich und wörtlich als „selbstständige Garantie“, „Beschaffenheitsgarantie“ oder „Haltbarkeitsgarantie“ bezeichnet sind.

8.2. Herstellergarantien

Leistet der Hersteller der Ware eine Garantie, so wird EPS diese an den Kunden weitergeben. Der Umfang der ggf. erteilten Garantie ergibt sich in der Regel aus dem Produktblatt des Herstellers.
Zur Wahrung der Garantieansprüche wird sich der Kunde im Fall des Auftretens von unter die Garantie fallenden Fehlern/Mängeln direkt an den Hersteller wenden und dabei die Garantiebestimmungen des Herstellers beachten, insbesondere die Unversehrtheit der Ware.

9. Haftung

9.1. Gesetzliche Haftung, soweit keine anderweitige Regelung

Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts Abweichendes ergibt, haftet EPS nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

9.2. Unbeschränkte Haftung

Für Schäden, die EPS oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet EPS unbeschränkt. Ebenso haftet EPS unbeschränkt für Schäden wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft bzw. bei Nichteinhaltung einer Garantie, soweit nichts Abweichendes geregelt ist.

9.3. Haftung im Übrigen

In allen anderen Fällen haftet EPS nur, soweit es sich um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Vertragspartei vertrauen durfte („Kardinalpflicht“). Die Haftung ist insoweit der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.4. Einschränkung der Haftungsregelungen

Die vorgenannten Haftungsausschlüsse /-begrenzungen gelten nicht, soweit zwingendes Recht (z.B. Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder der DSGVO) entgegensteht.

10. Verjährung

10.1. Verjährungsfrist

Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

10.2. Geltung gesetzlicher Regelungen

Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).
Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Sofern EPS gemäß Ziffer 9 unbeschränkt haftet, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

11. Gebrauchte Ware / nicht original verpackte Ware

EPS bietet unter Umständen Ware an, die als B-Ware, C-Ware oder D-Ware klassifiziert wird. Hierbei handelt es sich um nicht original verpackte, gebrauchte, kurzzeitig eingesetzte und / oder vom Hersteller reparierte Ware. Die Mängel an der Ware werden in B, C, D klassifiziert, welches ein bekanntes Einstufungsverfahren ist und Ihnen mit bekannten Mängeln angeboten.

11.1. Bei gebrauchter Ware gibt es keine Gewährleistung.

11.2. B-Ware wird in der Produktnummer, dem Produktnamen oder der Beschreibung gekennzeichnet.

I.d.r ist der Zustand der Ware, evtl. ohne Originalverpackung oder beschädigte Verpackung, kann minimale Gebrauchsspuren aufweisen, wurde jedoch einer Sichtprüfung unterzogen und ist technisch funktionsfähig. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass Zubehörteile wie Schrauben, Kabel oder weiteres Zubehör fehlen oder nicht komplett sind.

11.3 C-Ware wird in der Produktnummer, dem Produktnamen oder der Beschreibung gekennzeichnet. Der Zustand befindet sich unter der B-Ware. I.d.r ist der Zustand der Ware ok, ohne Originalverpackung oder beschädigte Verpackung, kann stärkere Gebrauchsspuren aufweisen, wurde jedoch einer Sichtprüfung unterzogen und ist technisch in Ordnung. Es kann vorkommen, dass Zubehörteile wie Schrauben, Kabel oder weiteres Zubehör fehlen oder nicht komplett sind.

12. Nutzungsbedingungen API / REST API / Storefront Daten Anfragen, Zugriffe und Nutzung

EPS gewährt dem Nutzer das nicht exklusive Recht, die API zu nutzen, um auf Daten wie unter und Bildmaterial zuzugreifen, die vom Anbieter (EPS) bereitgestellt werden. Der Nutzer verpflichtet sich, die API gemäß den geltenden Nutzungsbedingungen des Anbieters zu verwenden und diese nicht in einer Weise zu nutzen, die gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstößt. Der Nutzer verpflichtet sich, die API nicht zu missbrauchen, zu manipulieren oder für schädliche Zwecke zu verwenden.
Lizenz für Daten und Bildmaterial
Der Anbieter gewährt dem Nutzer eine nicht übertragbare, nicht exklusive Lizenz zur Nutzung der bereitgestellten Daten, Bildmaterialien, und weitere Daten, die von der Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden, ausschließlich im Rahmen dieser AGB. Der Nutzer darf die Daten und Bildmaterialien nur für die vereinbarten Zwecke verwenden und keine Rechte oder Lizenzen an Dritte weitergeben. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt und gilt als Vertragsstrafe.  

Haftung

Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der API oder die bereitgestellten Daten und Bildmaterialien entstehen. Die zur Verfügung gestellten Daten, sind nach besten Wissen und Gewissen angegeben, Irrtümer können nicht ausgeschlossen werden. Ausfälle, Anpassungen und Änderungen der Schnittstelle sind vorbehalten.  

Geistiges Eigentum

Alle Rechte an der API, den Daten und dem Bildmaterial verbleiben beim Anbieter. Der Nutzer erwirbt keinerlei geistige Eigentumsrechte an der API, den Daten oder dem Bildmaterial. 
Sollte der Nutzer die Zusammenarbeit mit dem Anbieter (EPS) kündigen, oder die Produkte anderweitig beziehen, muss der Nutzer alle Daten, Bilder und das geistige Eigentum des Anbieters (EPS), welches durch die API zur Verfügung gestellt wurde innerhalb von 14 Tagen löschen. Die Aufforderung zur Löschung wird elektronisch angekündigt. Sollte die Löschung nicht erfolgen, werden Vertragsstrafen geltend gemacht. Basierend auf den Produkten, die bei dem Anbieter über die API zur Verfügung gestellt wurden, aber nicht bei diesem gekauft wurden.
 Der Anbieter (EPS) überwacht und protokolliert, die Datenabfragen des Nutzers.

Vertragsstrafen

Diese Klausel betrifft Produkte, die vom Anbieter über die API zur Verfügung gestellt, aber nicht über EPS erworben wurden. Unter "Produkten" im Sinne dieser Klausel sind alle Waren und Dienstleistungen zu verstehen, die der Anbieter über seine API zur Verfügung stellt hat. 
Vertragsstrafe bei Nichtkauf über EPS Sollte ein Nutzer Zugang zu Produkten über die API des Anbieters erhalten, diese jedoch nicht über das EPS erwerben, so wird dies als Verstoß gegen diese AGB angesehen. In einem solchen Fall ist der Nutzer zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Anbieter verpflichtet.
Bemessung der Vertragsstrafe: Die Höhe der Vertragsstrafe wird auf Grundlage des Wertes der nicht über EPS erworbenen Produkte berechnet. Die Vertragsstrafe beträgt 40% des Nettoverkaufswertes der betreffenden Produkte. Ist der Schaden geringer, kann der Nutzer dies prüfen lassen und anzeigen.  Die Strafe ist innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung des Verstoßes fällig. Die Zahlung hat unverzüglich und ohne Abzug an den Anbieter zu erfolgen.
 Dokumentation und Nachweis: Der Anbieter behält sich das Recht vor, zur Feststellung eines Verstoßes gegen diese Klausel angemessene Nachforschungen anzustellen. Der Nutzer ist verpflichtet, auf Anfrage des Anbieters alle relevanten Informationen und Dokumentationen bezüglich des Erwerbs der Produkte zur Verfügung zu stellen. 

13. Rechtswahl

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen EPS und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren, insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

14. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der EPS in Havixbeck. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. EPS ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß dieser AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung gemeinsam durch eine wirksame zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchsetz­baren wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt.

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